Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Aufgaben
Die Assistentin leistet an festgelegten Tagen und Zeiten oder individuell nach Absprache die vereinbarten Dienstleistungen.

§2 Umfang der Dienstleistung
Die Assistentin verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen. Dabei kann eine kontinuierliche oder eine zeitlich begrenzte Dienstleistung vereinbart werden.

§3 Vergütung
Die Assistentin bietet verschiedenste Pakete an, dazu zählen Kennlern-, Wohlfühl- oder auch Premiumpakete. Sie wird je nach Paket inkl. MwSt. von 19% vergütet. Die Abrechnung erfolgt nach Erbringung der Dienstleistung, meist am Ende des Monats per Rechnung. unter Angabe des Datums des Dienstleistungstages. Die Kosten der Fahrten zu dem Kunden, sowie die im Auftrag des Kunden gewünschten Fahrten zur Erledigung individueller Dienstleistungen und die gemeinsame Nutzung des PKWs zur Wahrnehmung von Terminen, Ausflügen, Besorgungen etc. sind paketabhängig. Gefahrene Kilometer, die über das Basisangebot des jeweiligen Pakets hinaus gehen, werden mit 1 € pro Kilometer plus MwSt. von 19% (1,19 €) in Rechnung gestellt.
Weitere finanzielle Auslagen, wie Parkplatzgebühren, Verpflegung während eines Ausfluges, Tickets aller Art etc. werden je nach Paket, entsprechend des Aufwands gesondert vergütet.

Darüberhinaus bietet die Assistentin individuell geschnürte Angebote an. 

 

§4 Nichterbringung der vereinbarten Leistungen
Verhinderungen, wie Krankheit oder Urlaub hat die Assistentin frühestmöglich mitzuteilen und ggf. Vorsorge zu treffen (Benachrichtigung von Familie / Nachbarn). Die vereinbarte monatliche Vergütung der Assistentin reduziert sich prozentual. Ist der Vertragspartner oder die zu begleitende Person verhindert die vertragliche Leistung in Anspruch zu nehmen, so hat eine Absage 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin zu erfolgen. Ansonsten wird die Dienstleistung in Rechnung gestellt.

§5 Beendigung der Vereinbarung
Eine Kündigung der Vereinbarungen kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ausgesprochen werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

§6 Haftung
Die Assistentin haftet dem Vertragspartner bei Personen- und Sachschaden nur im Vorsatz und grober Fahrlässigkeit im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung. Nimmt sie Wertsachen oder Geld in Verwahrung haftet sie nach §690 BGB nur im Rahmen einer Sorgfalt wie in eigenen Angelegenheiten. Eine gesonderte Versicherung bei Verlust oder Entschädigung muss sie nicht abschließen. Sie ist nicht berechtigt, Sachen bei einem Dritten zu hinterlegen, es sei denn die Hinterlegung erfolgt auf Anweisung oder mit Zustimmung des Vertragspartners.

§7 Auskunftspflicht
Dokumentations-, Auskunfts- und Abrechnungspflicht besteht ausschließlich dem Vertragspartner gegenüber.

§8 Sozialversicherung & Steuern
Die Assistentin ist nicht Angestellte des Vertragspartners. Insofern ist sie für die Begleichung der Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge, sowie für die steuerliche Veranlagung und die Zahlung der Steuerschuld selbst verantwortlich.

§9 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so betrifft diese Unwirksamkeit nicht den gesamten Vertrag an sich. Es gelten sodann die gesetzlichen Vorschriften.

St. Leon-Rot, Oktober 2020